Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen von Rohstoffen (Sand, Kies etc.), Erdarbeiten, Baggerungen sowie Transport- und Logistikleistungen durch das Unternehmen Gerald Barth Sandgewinnung, Baggerungen & Transporte e.U.. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung bzw. Dienstleistung zustande. Bestellungen über unsere Website oder via E-Mail gelten als verbindliches Angebot des Kunden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (€) exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 4 Lieferungen, Erdarbeiten und Zufahrtswege

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrtswege zur Entlade- oder Baustelle für schwere Nutzfahrzeuge (LKW, Traktor-Gespanne) geeignet, ausreichend befestigt und frei zugänglich sind. Schäden an Zufahrtswegen oder privaten Grundstücken, die durch ungeeignete Bodenbeschaffenheit entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Das Vorhandensein eventueller Leitungen (Strom, Wasser, Gas) im Baustellenbereich ist uns vor Beginn von Baggerarbeiten unaufgefordert mitzuteilen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Rohstoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im uneingeschränkten Eigentum von Gerald Barth Sandgewinnung, Baggerungen & Transporte e.U.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Rohstoffe wie Sand und Kies sind Naturprodukte. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Körnung oder Beschaffenheit berechtigen nicht zu Mängelrügen. Unsere Haftung beschränkt sich, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens (4352 Münzbach). Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.